Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK)
Maßnahmen des Originalerhalts, von Prävention über Notfallvorsorge bis Schadensbehebung, stärken nachweislich und nachhaltig die Resilienz schriftlichen Kulturguts. 2026 wurde das Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder eingerichtet. Es ersetzt die bisherigen Förderlinien der KEK, die KEK-Modellprojektförderung (2010–2025) und das BKM-Sonderprogramm (2017–2025), und bildet die neue Grundlage für die Bund-Länder-Förderung im Bereich Originalerhalt.
Die Antragsfrist des KEK-Förderprogramms „Schriftliches Kulturgut erhalten“ endet am 31.01.2026.
Weitere Informationen zur KEK-Förderung finden Sie online unter:
Landesprogramm zur Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern
Innerhalb dieses Landesprogrammes können Projekte gefördert werden, bei denen einzigartige schriftliche und audiovisuelle Kulturgüter mit einer erheblichen Bedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vor einer Beschädigung, dem Verlust oder der Vernichtung bewahrt bzw. ihre Erhaltung, dauernde Aufbewahrung und Benutzbarkeit gewährleistet werden können. In diesem Rahmen können Zuwendungen z. B. für Konservierungsmaßnahmen durch Reinigung oder Entsäuerung, für Verfilmung oder Digitalisierung sowie für Restaurierungen zur Wiederherstellung oder Verhinderung von Verlusten ausgereicht werden. Dieses Förderprogramm eignet sich auch zur Kofinanzierung von Förderprojekten bei der KEK.
Weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes finden Sie online unter:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/Kultur/Kulturfördersonderprogramme